Umso frustrierender ist es für die Betroffenen, wenn sich nach Fertigstellung des vermeintlichen Traumobjektes Mängel am Bauwerk zeigen, von denen das beauftragte Unternehmen plötzlich nichts mehr wissen will. Aber auch für das mit der Errichtung befasste Bauunternehmen kann sich die Situation sehr schnell finanziell existenzbedrohend gestalten, wenn der Auftraggeber die Zahlung der vereinbarten Vergütung verweigert. Schließlich kann auch der mit der Planung befasste Architekt Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seines Honorars bekommen.
Bei diesen Beispielen handelt es sich nur um einen kleinen Ausschnitt der im Bau- und Architektenrecht möglichen Fallkonstellationen. Grundsätzlich gilt: je komplexer das jeweilige Bauvorhaben, desto größer das darin lauernde Konfliktpotential. Aber auch bei „kleineren“ Projekten kann es aufgrund der sich ständig ändernden technischen Vorgänge sehr schnell zum Streit kommen.
Der enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung dieser Rechtsmaterie hat auch der Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er Anfang des Jahres 2018 erstmals eigene Sonderregeln für das Bauvertragsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen hat. Zudem wurden an den Landgerichten spezielle Baukammern geschaffen, um eine Beschleunigung der oftmals umfangreichen Prozesse zu erreichen.
Als Rechtsanwalt in einer baurechtlich spezialisierten Kanzlei konnte ich mich auf diesem Rechtsgebiet anhand zahlreicher praktischer Fälle qualifizieren. Insofern weiß ich, dass zumeist schnelle und kreative Lösungen gefragt sind, um unnötige Kosten zu vermeiden. Für die erfolgreiche Durchsetzung des jeweiligen Anspruchs ist dabei regelmäßig eine zügige Beweissicherung vonnöten. Doch auch Vertragsschlüsse enthalten aufgrund der im Baurecht vorliegenden Besonderheiten zahlreiche Fallstricke, über die man zu stolpern droht.
Gerne berate und vertrete ich Sie auf diesem sowohl technisch wie auch rechtlich lebendigem Rechtsgebiet, damit Ihr Bauvorhaben auf sicherem Boden steht.