Das straf­recht­liche Mandat ist dadurch ge­kenn­zeichnet, dass es hier­bei oft „um alles“ geht. Nirgend­wo können sich die Folgen staat­lichen Handelns gra­vie­ren­der und existenz­be­drohender dar­stellen als im Straf­ver­fahren.

Bereits mit öffentlicher An­klage­erhebung be­steht die ernst­zunehmende Gefahr, von der All­gemein­heit voreilig als Straf­täter ab­ge­stempelt zu werden. Eine ab An­klage stets drohende Ver­urteilung zieht noch weitere schwer­wiegende und zum Teil nicht mehr zu be­hebende Kon­sequenzen nach sich. Aus dem um­fang­reichen staat­lichen Be­strafungs- und Maß­regel­katalog sind hier­bei vor allem Geld- und Freiheits­strafen, Berufs- und Fahr­verbote, der Ent­zug der Fahr­erlaubnis sowie die Ein­tragung der Ver­urteilung in das Bundes­zentral­register zu nennen. Neben der eigentlichen Be­strafung er­folgt im Falle einer Ver­urteilung zugleich oft un­ver­meid­bar die dauer­hafte gesell­schaft­liche Ächtung und damit einher­gehend die soziale Ausgrenzung.

Im Falle eines gegen Sie laufenden Ermittlungs­ver­fahrens sollten Sie sich daher un­bedingt an einen fach­kundigen Rechts­anwalt für Straf­recht wenden. Als erfahrener und kompetenter Straf­verteidiger stehe ich Ihnen hier gerne zur Seite.

Bereits während meiner juristischen Aus­bildung habe ich den Schwer­punkt „Kriminal­wissen­schaften“ belegt und konnte darüber hinaus als Rechts­anwalt schon zahl­reiche straf­rechtliche Mandate – auch im Bereich der straf­rechtlichen Pflicht­verteidigung – zu einem positiven Ausgang führen.

Aufgrund meiner Erfahrung bin ich mir bewusst, in welch be­drückender Situation Sie sich als Be­troffener eines Straf­ver­fahrens be­finden. Als recht­licher Bei­stand be­gleite ich Sie in dieser emotional an­strengenden Lage, erläutere Ihnen hier­bei den typischen Ab­lauf der jeweiligen Verfahrens­abschnitte und setze mich dafür ein, zusammen mit Ihnen eine akzeptable Lösung für Ihr recht­liches Problem zu erzielen.

Denn wie überall sonst, so gilt auch für das Straf­verfahren: kein Fall ist nur schwarz oder weiß.

Bei einer drohenden Haus­durch­suchung oder einem gegen Sie laufenden Haft­befehl können Sie mich auch außer­halb meiner Büro­zeiten unter der mobilen Not­ruf­nummer 0179/1046209 erreichen.