Sei es der große Traum von den eigenen vier Wänden oder der Wunsch, auch nach­folgenden Generationen etwas Hand­festes von Be­stand zu hinter­lassen – die Realisierung eines Bau­vor­habens stellt für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens dar.

Umso frustrierender ist es für die Be­troffenen, wenn sich nach Fertig­stellung des vermeintlichen Traum­objektes Mängel am Bau­werk zeigen, von denen das beauftragte Unter­nehmen plötzlich nichts mehr wissen will. Aber auch für das mit der Er­richtung be­fasste Bau­unter­nehmen kann sich die Situation sehr schnell finanziell existenz­bedrohend ge­stalten, wenn der Auftrag­geber die Zahlung der vereinbarten Ver­gütung ver­weigert. Schließlich kann auch der mit der Planung befasste Architekt Schwierig­keiten bei der Durch­setzung seines Honorars be­kommen.

Bei diesen Bei­spielen handelt es sich nur um einen kleinen Aus­schnitt der im Bau- und Architekten­recht möglichen Fall­konstellationen. Grund­sätzlich gilt: je komplexer das jeweilige Bau­vorhaben, desto größer das darin lauernde Konflikt­potential. Aber auch bei „kleineren“ Projekten kann es auf­grund der sich ständig ändernden technischen Vor­gänge sehr schnell zum Streit kommen.

Der enormen wirt­schaft­lichen und gesell­schaft­lichen Be­deutung dieser Rechts­materie hat auch der Gesetz­geber Rechnung ge­tragen, indem er Anfang des Jahres 2018 erstmals eigene Sonder­regeln für das Bau­vertrags­recht in das Bürgerliche Gesetz­buch auf­ge­nommen hat. Zudem wurden an den Land­gerichten spezielle Bau­kammern ge­schaffen, um eine Beschleunigung der oftmals um­fang­reichen Prozesse zu erreichen.

Als Rechts­anwalt in einer bau­rechtlich spezialisierten Kanzlei konnte ich mich auf diesem Rechts­gebiet anhand zahl­reicher praktischer Fälle qualifizieren. Insofern weiß ich, dass zumeist schnelle und kreative Lösungen gefragt sind, um un­nötige Kosten zu vermeiden. Für die erfolg­reiche Durch­setzung des jeweiligen Anspruchs ist dabei regel­mäßig eine zügige Beweis­sicherung von­nöten. Doch auch Vertrags­schlüsse ent­halten auf­grund der im Bau­recht vor­liegenden Besonder­heiten zahl­reiche Fall­stricke, über die man zu stolpern droht.

Gerne berate und vertrete ich Sie auf diesem sowohl technisch wie auch rechtlich lebendigem Rechts­gebiet, damit Ihr Bau­vor­haben auf sicherem Boden steht.