Es ist schnell passiert – oft genügt bereits eine kleine Un­acht­sam­keit und schon sieht man sich als Be­teiligter eines Verkehrs­unfalls. Doch selbst wenn sich die Situation nicht so gravierend dar­stellt, ist etwa die Zusendung eines „Blitzer“-Fotos nebst dazu verhängtem Buß­geld nicht nur ärgerlich, sondern kann sich im Falle eines drohenden Fahr­ver­botes auch als folgen­schwer für den Be­troffenen er­weisen.

Statistisch gesehen wird ein jeder Verkehrs­teil­nehmer in seinem Leben mit einem verkehrs­rechtlichen Regel­ver­stoß kon­frontiert. Trotz dieser „All­täglich­keit“ folgt das verkehrs­rechtliche Mandat ganz eigenen Regeln und zeichnet sich durch seine Viel­seitig­keit aus. Kompetenter Rechts­beistand ist hier­bei zumeist an­gebracht und rat­sam.

Beispiels­weise kann sich die Frage stellen, ob es bei einer Unfall­flucht taktisch sinn­voll erscheint, den Fahrer zu ver­schweigen, wenn gleich­zeitig der Ver­lust des Ver­sicherungs­schutzes droht. Darüber hinaus ist insbesondere im zivil­gerichtlichen Ver­fahren, wo es um die Durch­setzung von Schadens­ersatz- und Schmerzens­geld­ansprüchen geht, die Recht­sprechung von einer bei­nahe un­über­schau­baren Zahl von Einzel­fall­ent­scheidungen ge­prägt. So ist es bereits von Amts­gericht zu Amts­gericht verschieden, ob sich die erstattungs­fähigen Kosten für einen an­ge­mieteten Ersatz­wagen nach der Schwacke- oder der Fraunhofer-Liste bestimmen oder ob statt­dessen die sogenannte „Fracke-Recht­sprechung“ An­wendung findet. Schließlich ist auch bei Unfällen mit Personen­schäden die Durch­setzung von Schmerzens­geld, Haus­halts­führungs­schäden und einer Rente wegen Erwerbs­minderung sehr aufwendig und anspruchs­voll.

Im Rahmen meiner Tätig­keit bei einer mittel­ständigen Anwalts­kanzlei habe ich bereits umfang­reiche verkehrs­rechtliche Mandate erfolg­reich be­arbeitet. Gerne setze ich mich hier für Sie ein.