„Wenn die Gerechtig­­keit unter­­geht, hat es keinen Wert mehr, dass Menschen auf Erden leben.“ Dieses kämpferisch an­mutende Zitat des be­rühmten Philosophen Immanuel Kant be­schreibt sinn­­bild­­lich den wesentlichen Kern des Sozial­­rechts. Seine beiden Haupt­aufgaben – die Ver­wirk­lichung sozialer Gerechtig­­keit und sozialer Sicher­heit – sind wie zwei Seiten einer Medaille un­trenn­bar mit­einander ver­bunden.

Es geht um An­sprüche des Ein­zelnen gegen die Gemein­schaft sowie auch um­gekehrt der Gemein­schaft gegen den Ein­zelnen. Soziale Sicher­heit be­deutet dabei die Ab­sicherung in allen Existenz­fragen des menschlichen Lebens. Entsprechend breit ge­fächert ist der Gegen­stand dieser Rechts­materie. Folgende Bereiche unter­fallen dem Sozial­recht:

  • Grund­sicherung für Arbeit­suchende
  • gesetzliche Arbeits­losen­versicherung
  • gesetzliche Kranken­versicherung
  • soziale Pflege­versicherung
  • gesetzliche Unfall­versicherung
  • gesetzliche Renten­versicherung
  • Sozial­hilfe
  • Kinder- und Jugend­hilfe
  • Rehabilitation und Teil­habe behinderter Menschen
  • Soziale Entschädigung (z.B. Schäden durch Gewalt­taten, Impf­schäden usw.)
  • Regelungen zum Mutter­schutz
  • Wohngeld
  • Kindergeld
  • Bundes­ausbildungs­förderung (BAföG)

In meiner Vergangen­heit habe ich sowohl in einer Behörde wie auch als an­gestellter Rechts­anwalt ver­tieft auf dem Ge­biet des Sozial­rechts ge­arbeitet. Aus eigener Erfahrung weiß ich daher, dass die Mühlen der Verwaltung zu­weilen langsam mahlen, dafür das Schicksal des Einzelnen aber umso härter treffen können.

Damit Sie hier nicht unter die Räder kommen, setze ich mich als Rechts­anwalt für Sie ein. Vor diesem Hinter­grund verstehe ich Sozial­recht als Kampf um Gerechtig­keit und die Würde meines Mandanten.

Gerne informiere ich Sie über die Möglich­keit einer In­anspruch­nahme von Beratungs- und Prozess­kosten­hilfe.