„Wenn die Gerechtigkeit untergeht, hat es keinen Wert mehr, dass Menschen auf Erden leben.“ Dieses kämpferisch anmutende Zitat des berühmten Philosophen Immanuel Kant beschreibt sinnbildlich den wesentlichen Kern des Sozialrechts. Seine beiden Hauptaufgaben – die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit – sind wie zwei Seiten einer Medaille untrennbar miteinander verbunden.
Es geht um Ansprüche des Einzelnen gegen die Gemeinschaft sowie auch umgekehrt der Gemeinschaft gegen den Einzelnen. Soziale Sicherheit bedeutet dabei die Absicherung in allen Existenzfragen des menschlichen Lebens. Entsprechend breit gefächert ist der Gegenstand dieser Rechtsmaterie. Folgende Bereiche unterfallen dem Sozialrecht:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende
- gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- gesetzliche Krankenversicherung
- soziale Pflegeversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung
- Sozialhilfe
- Kinder- und Jugendhilfe
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Soziale Entschädigung (z.B. Schäden durch Gewalttaten, Impfschäden usw.)
- Regelungen zum Mutterschutz
- Wohngeld
- Kindergeld
- Bundesausbildungsförderung (BAföG)
In meiner Vergangenheit habe ich sowohl in einer Behörde wie auch als angestellter Rechtsanwalt vertieft auf dem Gebiet des Sozialrechts gearbeitet. Aus eigener Erfahrung weiß ich daher, dass die Mühlen der Verwaltung zuweilen langsam mahlen, dafür das Schicksal des Einzelnen aber umso härter treffen können.
Damit Sie hier nicht unter die Räder kommen, setze ich mich als Rechtsanwalt für Sie ein. Vor diesem Hintergrund verstehe ich Sozialrecht als Kampf um Gerechtigkeit und die Würde meines Mandanten.
Gerne informiere ich Sie über die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe.