Bereits mit öffentlicher Anklageerhebung besteht die ernstzunehmende Gefahr, von der Allgemeinheit voreilig als Straftäter abgestempelt zu werden. Eine ab Anklage stets drohende Verurteilung zieht noch weitere schwerwiegende und zum Teil nicht mehr zu behebende Konsequenzen nach sich. Aus dem umfangreichen staatlichen Bestrafungs- und Maßregelkatalog sind hierbei vor allem Geld- und Freiheitsstrafen, Berufs- und Fahrverbote, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Eintragung der Verurteilung in das Bundeszentralregister zu nennen. Neben der eigentlichen Bestrafung erfolgt im Falle einer Verurteilung zugleich oft unvermeidbar die dauerhafte gesellschaftliche Ächtung und damit einhergehend die soziale Ausgrenzung.
Im Falle eines gegen Sie laufenden Ermittlungsverfahrens sollten Sie sich daher unbedingt an einen fachkundigen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden. Als erfahrener und kompetenter Strafverteidiger stehe ich Ihnen hier gerne zur Seite.
Bereits während meiner juristischen Ausbildung habe ich den Schwerpunkt „Kriminalwissenschaften“ belegt und konnte darüber hinaus als Rechtsanwalt schon zahlreiche strafrechtliche Mandate – auch im Bereich der strafrechtlichen Pflichtverteidigung – zu einem positiven Ausgang führen.
Aufgrund meiner Erfahrung bin ich mir bewusst, in welch bedrückender Situation Sie sich als Betroffener eines Strafverfahrens befinden. Als rechtlicher Beistand begleite ich Sie in dieser emotional anstrengenden Lage, erläutere Ihnen hierbei den typischen Ablauf der jeweiligen Verfahrensabschnitte und setze mich dafür ein, zusammen mit Ihnen eine akzeptable Lösung für Ihr rechtliches Problem zu erzielen.
Denn wie überall sonst, so gilt auch für das Strafverfahren: kein Fall ist nur schwarz oder weiß.
Bei einer drohenden Hausdurchsuchung oder einem gegen Sie laufenden Haftbefehl können Sie mich auch außerhalb meiner Bürozeiten unter der mobilen Notrufnummer 0179/1046209 erreichen.