Statistisch gesehen wird ein jeder Verkehrsteilnehmer in seinem Leben mit einem verkehrsrechtlichen Regelverstoß konfrontiert. Trotz dieser „Alltäglichkeit“ folgt das verkehrsrechtliche Mandat ganz eigenen Regeln und zeichnet sich durch seine Vielseitigkeit aus. Kompetenter Rechtsbeistand ist hierbei zumeist angebracht und ratsam.
Beispielsweise kann sich die Frage stellen, ob es bei einer Unfallflucht taktisch sinnvoll erscheint, den Fahrer zu verschweigen, wenn gleichzeitig der Verlust des Versicherungsschutzes droht. Darüber hinaus ist insbesondere im zivilgerichtlichen Verfahren, wo es um die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen geht, die Rechtsprechung von einer beinahe unüberschaubaren Zahl von Einzelfallentscheidungen geprägt. So ist es bereits von Amtsgericht zu Amtsgericht verschieden, ob sich die erstattungsfähigen Kosten für einen angemieteten Ersatzwagen nach der Schwacke- oder der Fraunhofer-Liste bestimmen oder ob stattdessen die sogenannte „Fracke-Rechtsprechung“ Anwendung findet. Schließlich ist auch bei Unfällen mit Personenschäden die Durchsetzung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden und einer Rente wegen Erwerbsminderung sehr aufwendig und anspruchsvoll.
Im Rahmen meiner Tätigkeit bei einer mittelständigen Anwaltskanzlei habe ich bereits umfangreiche verkehrsrechtliche Mandate erfolgreich bearbeitet. Gerne setze ich mich hier für Sie ein.