Ihr Recht in sicheren Händen

Als Rechts­anwalt mit Kanzlei­sitz in Rochlitz bin ich für Sie schwer­punkt­mäßig auf dem Gebiet des Straf­rechts tätig. Gern berate ich Sie auch zu weiteren recht­lichen Themen.

Aufgrund meines gewählten Standortes verstehe ich mich vor allem für den Groß­raum Mittel­sachsen und Leipziger Land als Ihr vertrauens­voller regionaler Ansprech­partner in Rechts­fragen. Meine Arbeits­weise ist pragmatisch geprägt: an erster Stelle stehen Sie als Mandant – oberste Priorität hat daher die konsequente und schnelle Erarbeitung sicherer und zukunfts­orientierter Lösungen für Ihr individuelles recht­liches Problem.

Getreu dem Motto „kurze Wege, schnelle Lösungen“ können Sie mich in dringenden Eil- und Not­fällen auch außer­halb meiner üblichen Büro­zeiten unter der mobilen Notruf­nummer 0179/1046209 erreichen.

Im Mai 2022 wurde mir durch die Rechts­an­walts­kammer Sachsen auf­grund mei­ner nach­ge­wies­en­en Kennt­nisse auf dem Ge­biet des Straf­rechts der Ti­tel Fach­an­walt für Straf­recht ver­lieh­en.

Ihr Rechtsanwalt Sebastian Schulze
Fach­an­walt für Straf­recht

Meine Schwerpunktgebiete

Strafrecht

Sie haben eine Vor­ladung oder einen Anhörungs­bogen von der Polizei bekommen? Ihnen droht eine Haus­durch­suchung oder gegen Sie wurde ein Haft­befehl erlassen? Oder wurde Ihnen eine An­klage­schrift bzw. ein Straf­befehl zu­ge­stellt? Jetzt sollten Sie schleunigst einen qualifizierten Rechts­anwalt für Straf­recht kontaktieren!

Sozialrecht

So viel­­seitig wie das Leben selbst gestaltet sich der Anwendungs­­bereich des Sozial­­rechts. Egal ob Arbeits­­losig­­keit, ein plötzlicher Krankheits­­fall oder der Bezug von Alters­rente – Aus­einander­­setzungen mit den be­treffenden Behörden können auf­wühlend und zermürbend sein.

Baurecht

Was tun bei Bau­mängeln oder offenen Werk­lohn­forderungen? Welche Folgen hat eine fehlende Ab­nahme? Was gilt es bei der Bau­planung zu beachten? Wann findet die VOB Anwendung? Ist es rat­sam, diese im Einzel­fall ab­zuändern? Für welche Kons­tellationen kommt eine Haftung des Architekten in Betracht?

Verkehrsrecht

Bei Buß­geld­be­scheiden ist schnelles Handeln gefragt, da hier eine Einspruchs­frist von 2 Wochen gilt. Die Regulierung von Verkehrs­unfällen, d.h. die Geltend­machung von Schadens­ersatz, Schmerzens­geld und Haus­­halts­führungs­schäden, er­fordert dem­gegen­über oft umfang­reiche Dar­legungen und Be­rechnungen.

Kontakt

Tel.: 03737/4790927 | Fax: 03737/1441014 | E-Mail: info@rechtsanwalt-rochlitz.de





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